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10-Punkte-Programm für Ein-Personen-Unternehmen

Forderungsprogramm der Wirtschaftskammer Wien für EPUs

Die Wirtschaft lebt vom Miteinander von großen und kleinen Unternehmen und der Dynamik, die sich daraus ergibt. Bereits 51,4 % der Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammern Österreichs sind Ein-Personen-Unternehmen und schon längst ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens.
 
Unter dem Motto „Unternehmen wir es gemeinsam“ fordern die Wirtschaftskammern Österreichs für Selbstständige ohne Mitarbeiter beste Rahmenbedingungen ein.
 
Die Wirtschaftskammern Österreichs verfolgen daher seit 2006 konsequent in 10 Punkten eine konkrete Verbesserung für Ein-Personen-Unternehmen. Erste Erfolge zur besseren sozialen Absicherung konnten bereits erreicht werden. Noch offen sind Maßnahmen zur Entlastung bei Steuern und Sozialversicherung, zur Schaffung eines verbesserten Zugangs zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen und zur Förderung des Wachstums von Ein-Personen-Unternehmen.

Die 10 Punkte lauten:

1. Sechstelregelung auch für Selbstständige

Ein Siebtel des Gewinns sollte genauso günstig besteuert werden wie das 13. und 14. Gehalt von unselbstständig Beschäftigten.

Für Sie erreicht:

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2009 wurde zum einen eine Tarifreform der Lohn- und Einkommenssteuer (bereits ab 2009) beschlossen. Zum anderen wurde die Erhöhung des Freibetrags (gem. § 10 ESTG) von derzeit 10% auf 13% ab 2010 beschlossen, wobei für Gewinne bis € 30.000 die Investitionsbedingungen entfallen. Für Gewinne über € 30.000 kann (bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000) ein sogenannter investitionsbedingter Freibetrag in Anspruch genommen werden. Dabei ist wie bisher eine Investition in Wirtschaftsgüter bzw. Wertpapiere des Anlagevermögens notwendig.
 
Konkret kommt ein Ein-Personen-Unternehmen mit einem Gewinn von € 30.000 ab 2010 auf eine Steuerersparnis von € 1.685. Davon unabhängig winkt aufgrund der Tarifreform – und zwar ab 2009 – eine Ersparnis von € 660. Durch beiden Maßnahmen (Einkommenssteuertarifsenkung und Erhöhung des Freibetrags ab 2010) ist dieses Ein-Personen-Unternehmen sogar besser gestellt, als wenn die Sechstelbegünstigung eingeführt worden wäre.
 

2. Schaffung einer Betriebsausfallsversicherung

Die Schaffung einer attraktiven Betriebsausfallsversicherung, da Erkrankungen für Ein-Personen-Unternehmer existenzbedrohend sind können. 

Für Sie erreicht:

Mit der Senkung der Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung der SVA von 4,25 % auf 2,5 % wurde das Angebot auch für Ein-Personen-Unternehmer deutlich attraktiver. Darüber hinaus stehen Ein-Personen-Unternehmern eine Reihe von Angeboten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung von privaten Anbietern zur Verfügung. Mehr unter http://epu.wko.at/versicherungen. 
 

3. Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Für Sie erreicht:

Die meisten Selbstständigen und auch Neugründer sind seit dem 1.1.2008 dauerhaft und ohne zusätzliche Kosten gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Nur wer vor der Selbstständigkeit als Arbeitnehmer keine Arbeitslosenversicherungsansprüche erworben hat, ist nicht automatisch abgesichert, kann sich aber seit dem 1.1.2009 freiwillig versichern. Mit der freiwilligen Versicherung kann man aber auch seinen schon bestehenden Anspruch "aufbessern".

4. Verstärkte Förderung von Mikrofinanzierungen

Für Sie erreicht:

Die Fortführung der Förderung von Mikrokrediten bis 2013 konnte erreicht werden. Seit dem 1.1.2009 gibt es ein neues ERP-Kleinkredite Programm der aws, das spezielle zinsbegünstigte Kredite in Höhe von € 10.000 bis € 30.000 für kleine Unternehmen vergibt; die WKÖ setzt sich für zusätzliche Mikrokreditinitiativen ein.

5. Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten analog zum Betreuungsprämienmodell von Frau in der Wirtschaft.

Für Sie erreicht:

Mit dem Steuerreformgesetz 2009 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschlossen. Neben der Einführung eines Kinderfreibetrags in Höhe von € 220 pro Kind und einer Erhöhung des Kinderabsetzbetrags von € 610 auf € 700 sollen Kinderbetreuungskosten (Krippen, Tagesmütter, Kindergärten etc.) bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind absetzbar gemacht werden.

6. Lohnnebenkostenbefreiung bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters

Die Lohnnebenkostenbefreiung bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters für die ersten 12 Monate unabhängig davon, ob die Aufnahme des ersten unselbstständig Beschäftigten im ersten Jahr nach der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (d. h. losgelöst vom NeuFöG).
 
Für Sie erreicht:

Die Förderung von Ein-Personen-Unternehmen durch den Entfall der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung für arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldete Personen bis 30 Jahre für die Dauer von einem Jahr.

7. Verbesserung der steuerlichen Situation von Personen mit Arbeitszimmer/-platz im Wohnungsverband

Ein-Personen-Unternehmer, die von zu Hause arbeiten, haben oft keinen abgetrennten Arbeitsraum und sind damit steuerlich benachteiligt.

Daher:

Pauschalierung der Absetzbarkeit.

8. Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkung bei Pkws und Kombis

Die Nutzung eines Kfz ist für viele Selbstständige eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit.

Daher:

Unbeschränkter Vorsteuerabzug für die Anschaffung und die Betriebsmittel.

9. Erleichterter Zugang zur Kleinstunternehmerregelung in der GSVG

Vorziehen der erst für 2015 vorgesehenen Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze.

10. Schaffung von Bildungskonten bzw. Bildungsgeld

Die Schaffung von Bildungskonten bzw. Bildungsgeld zur Förderung der individuellen Weiterbildung in allen Bundesländern.
 
Schwerpunkte in der weiteren Interessenvertretung für Ein-Personen-Unternehmen bleiben die Lohnnebenkostenbefreiung bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters für die ersten 12 Monate, die Einführung einer pauschalierten Absetzbarkeit von gemischt genutzten Arbeitszimmern, das Vorziehen der erst mit 2015 geplanten Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage zur Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze sowie die Beseitigung aller Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei Pkws und Kombis.
 

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